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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus mit seitlichem Anbau. Der vordere, von einem Bruchsteinsockel unterfangene, zweigeschossige Gebäudeteil zeigt regelmäßiges, an der Giebelseite symmetrisch aufgebautes Fachwerk des mittleren 18. Jahrhunderts. Bemerkenswerte Details sind die profilierten Schwellen, die gerundeten Füllhölzer, die V-förmig profilierten Erdgeschosseckständer sowie die geschwungenen Streben mit Kopfwinkelhölzern im Obergeschoss. Die sowohl im Ober- als auch im Erdgeschoss als äußere Fensterumrahmung angebrachten Profilleisten lassen erkennen, dass die Abfolge der Fenster nachträglich verändert wurde. Das Gebäude sowie der Anbau sind Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Jüdischer Friedhof | |
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