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Das giebelständige zweigeschossige Fachwerkgebäude erhebt sich über einem hohen Bruchsteinsockel und wird von einem flach geneigten Satteldach abgeschlossen. Die weit geschwungenen Streben an den Eckständern beider Geschosse, die im Obergeschoss mit Kopfwinkelhölzern, Halsriegeln und gegenläufigen Fußstreben versehen sind, weisen in eine Bauzeit im 18. Jahrhundert. Das Gebäude ist aus städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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