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Gießen, Stadt und Landkreis
Lich
  • Schäfergasse 11
  • Schäfergasse 15a
Flur: 1
Flurstück: 362/2, 363/1

In der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts erbautes, traufseitig zur Straße ausgerichtetes Doppelwohnhaus. Das teils verputzte, vorn mit einem Sockel ausgestattete, zweigeschossige Fachwerkgebäude besteht aus zwei selbstständigen, unter einem gemeinsamen Dach zusammengefassten Teilbauten. Der linke Hausteil (Nr.15) und die sich rechts anschließende überbaute Torfahrt zeigen an der Straßenseite offenliegendes, klar gegliedertes Fachwerk mit profilierter Schwelle und geschwungenen geschosshohen Streben, die im Erdgeschoss mit Gegenstreben versehen sind. Die Fenster des rechten Hausteiles (Nr.11) liegen in gleicher Höhe wie die der linken, so dass davon auszugehen ist, dass das hier unter dem Putz verborgene Fachwerk ähnlich gestaltet ist. Die Inschrift im Sturz des Hoftores lautet: „DIESES HAUS HAT ERBAUT JOHANN HENRICH WINN – DURCH GOTTES HILF UND MACHT AUS NOTH UND NICHT AUS PRACHT – DER ZIMERMEISTER JOHANNES UHRIG". Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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