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Das um 1800 vom fürstlichen Hofbaumeister Ruckstroh erbaute, markante Gebäude liegt westlich des Schlosses am Rande des Schlossgartens. Zusammen mit dem langgestreckten Rechteckbau der fürstlichen Rentkammer bildet es dort einen separaten Vorhof, dessen Zentrum von einem runden Brunnen mit zweifach gestaffelten Schalen eingenommen wird. Das zweigeschossige, frühklassizistische Gebäude besitzt ein mit kleinen Gauben und einem Dachreiter besetztes, hohes Walmdach. Seine siebenachsige Fassade ist vollkommen symmetrisch aufgebaut. Die Fassadenmitte wird von einem Rundbogenportal aus Sandstein betont, das ehemals, wie auf dem Foto ersichtlich, von Lisenen flankiert und von einem Dreiecksgiebel mit Pferdeapplikation abgeschlossen wird. Beidseitig sind jeweils drei hoch gelegene, querovale Fenster in das Bruchsteinmauerwerk des Erdgeschosses eingelassen, die auf die Achsen der hochrechteckigen Fenster des Obergeschosses bezogen sind. Das insgesamt schlichte, aber ausgewogen proportionierte Gebäude ist aus künstlerischen, städtebaulichen und, da es zum Funktionszusammenhang des Schlosses gehört, auch aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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