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Langer, traufseitig zur Straße liegender, zweigeschossiger Massivbau des 18. Jahrhunderts. Das schmucklose Bruchsteingebäude, dessen Kanten durch unregelmäßige Quader verstärkt sind, hat breite, in Fachwerk ausgeführte Halbwalmgiebel, von denen der nach Süden gerichtete verschiefert ist. Mit einfachen Laibungen versehene Rechteckfenster sind in drei bzw. fünf Achsen in regelmäßigen Abständen in das Mauerwerk eingefügt. Durch eine nachträgliche Veränderung wurde die ehemalige Tür an der östlichen Langseite zu einem Fenster, die übrigen Fenster des Erdgeschosses zu Zwillingsfenstern. Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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