Schlossgasse 8 und 10
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Gießen, Stadt und Landkreis
Lich
  • Schloßgasse 10
  • Schloßgasse 8
Von Westphalen'scher Hof
Flur: 1
Flurstück: 578/1

Der alte adelige Freihof, dessen Besitzer bzw. Lehnsträger sich lückenlos bis ins 15. Jahrhundert auf die Familie von Bellersheim zurückverfolgen lassen, erhielt seinen Namen von Wilhelm Ludwig von Westphalen, auf den 1730 der Lehnsbrief ausgestellt wurde. Die im Westen von der Stadtmauer begrenzte Hofanlage besteht, nachdem ihre Neben- und Wirtschaftsgebäude niedergelegt wurden, aus zwei selbstständigen, zweigeschossigen, traufseitig zur Straße liegenden Trakten. Während der südliche Teil mit einem steilen Satteldach abschließt, ist der nördliche mit einem großen Halbwalmdach überdeckt. Letzteres Gebäude (Nr.10) ist kein einheitlicher Bau, sondern besteht aus drei, zu unterschiedlichen Zeiten errichteten Teilbauten.

Der älteste, in der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts entstandene Bauabschnitt umfasst die Hälfte der nördlichen Giebelwand und ein kurzes Stück der westlichen Längswand, hatte also ursprünglich nur die halbe Tiefe des heutigen Gebäudes. Sein symmetrisch ausgeprägtes Fachwerk zeigt an den Eck- und Bundständern beider Seiten und Geschosse kräftig geschwungene, sich überkreuzende, miteinander verblattete Kopf- und Fußstreben sowie durchlaufende, in Ständern und Streben eingeblattete Brustriegel. Bemerkenswerte Details sind der nur bis zu den Gegenstreben laufende Riegel im Untergeschoss der Rückseite sowie die jedem zweiten Balkenkopf unterlegten Knaggen, die sich an der Nordwestecke zu einem Dreierbündel verdichten. Der zur Straße hin später angefügte Erweiterungsbau hat jüngeres Fachwerk aus der Zeit um 1700. Wichtige Merkmale sind hier die geschwungenen, in die Eckständer eingreifenden Streben mit Kopfhölzern, die durch Gegenstreben und Halsriegel ergänzt sind.

Wiederum deutlich älter ist dagegen das Untergeschoss des sich weiter südlich anschließenden Abschnittes. Wie der gewölbte Kellereingang und die in die Ständer eingeblatteten Riegel erkennen lassen, dürfte er nur wenige Jahre nach dem ältesten Abschnitt erbaut, aber im 19. Jahrhundert im Obergeschoss verändert worden sein.

Ganz und gar einheitlich ist der weiter südlich angrenzende, separat verdachte Bau (Nr. 8). Es handelt sich um ein um 1650 errichtetes, ebenfalls zweigeschossiges Gebäude mit rechtsseitiger Tordurchfahrt, die später zu einem Ladeneinbau verändert wurde. Im symmetrisch ausgebildeten Obergeschoss zeigt es vier Fenster, die zu einem „Fränkischen Erker" zusammengefasst sind. Konsolen, Brustriegel und Rahmen dieses Fensterbandes sind mit barockem Ornamentwerk belegt, die beiden äußeren Brüstungsfelder unterhalb der Fenster haben Brettfüllungen mit außen schildförmigen und innen hochovalen Kartuschen. Besonders reiche, barocke Schnitzornamentik ist auch an den Eckständern, an den Füllhölzern des Quergebälks und den Kopfhölzern des Tores zu beobachten. Die Eckständer sind mit Säulen beschnitzt, die unten mit Diamantquadern und oben mit Voluten abschließen.

Einschließlich der Reste einer Natursteinmauer, die sich an das Haus Nr.10 anschließt, ist die historische Hofanlage mit allen Gebäudeteilen aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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