Schlossgasse 9
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Gießen, Stadt und Landkreis
Lich
  • Schloßgasse 9
Flur: 1
Flurstück: 198/4

Das zweieinhalbgeschossige, traufständige Fachwerkwohnhaus schließt unmittelbar an das Nachbargebäude Schloßgasse 7 an und bildete bis 1820 mit diesem eine Einheit. Ebenso wie das Nachbargebäude ist auch dieses 1607 erbaut worden und weist einen Natursteinsockel sowie durchgehende Ständer, die das Unter- und Zwischengeschoss zusammenfassen, auf. Eck- und Bundständer sind mit geschwungenen Streben und Kopfwinkelhölzern versehen. Ein Brüstungsfeld des zweiten Obergeschosses ist mit einer geschwungenen, genasten Kurzstrebe, ein anderes mit einem griechischen Kreuz verziert, der Eckständer ist ornamental beschnitzt, das Giebelfachwerk symmetrisch aufgebaut. Im ersten Dachgeschoss wird ein vierteiliges Fensterband von geschwungenen Streben mit Kopfhölzern und Halsriegeln flankiert. Die beiden äußeren Brüstungsfelder sowie die beiden mittleren unter den Fenstern sind von "Feuerböcken" betont. Auch das Fensterpaar im zweiten Dachgeschoss zeigt "Feuerböcke" in den Brüstungsfeldern, daneben Andreaskreuze mit Viertelkreisen. Das über eine Freitreppe traufseitig erschlossene Gebäude ist Kulturdenkmal aus künstlerischen, geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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