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Traufseitig zur Straße liegend, zeigt das dreigeschossige Fachwerkwohnhaus ein uneinheitliches Gefüge. Während das zweite Obergeschoss mit seinen schmal dimensionierten Hölzern erst im 19. Jahrhundert entstanden ist, sind das erste Obergeschoss und das Untergeschoss wesentlich älter. Ältester Teil ist das vielleicht noch aus dem 15. Jahrhundert stammende, massive Untergeschoss. Es wahrt ein als Spolie in die Hauswand eingelassenes, im Sturz auf „1571" datiertes, rundbogiges Türgewände mit spätgotischen Stabdurchdringungen und Renaissanceblattwerk. Das darüber liegende, teils veränderte Fachwerk, das auf der Giebel- und Traufseite von gekrümmten, fast geschosshohen Streben charakterisiert wird, weist als Besonderheit zwei Eckständer auf, die mit schmalen, lateinischen Inschriftkolumnen versehen sind. Die Texte lauten: „QVOD/ FAV/STVM/ ET FOE/ LIX SIT/ ERECTA/ EST HAC/ FRAGILIS STRV/ CTVRA/ XII ‚c/ MEN/ SIS IV/ NII/ ANNO/ SALV/ TIS `c/ 1572/ INVI/ DIA/ FORTV/ NAE CO/ MES", und: „PSAL/ CXII/ PECCA/ TOR VI/ DEBIT/ ET IRA/ SCETVR/ DENTI/ BVS/ FRE/ MET/ ET TA/ BESCET".
Das bedeutende Gebäude, das nachweislich einem Frühmesner gehörte und 1720 von der Witwe des Pfarrers Ebenau bewohnt wurde, ist nicht zuletzt auch wegen der Inschriften, die besonderen kulturgeschichtlichen Wert haben, Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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