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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude vermutlich noch des 17. Jahrhunderts; der zugehörige Hof ist Teil der Fauerbacher Gesamtanlage. Das Erdgeschoß des angesprochenen Wohngebäudes ist zumindest in Teilen massiv erneuert, darüber ist im Obergeschoß und im Dach ein Fachwerkgefüge der genannten Entstehungszeit unverändert erhalten. Besonders hervorzuheben die zur Straße gelegene Giebelseite mit den in mehreren Gefachen erhaltenen Halsriegeln.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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