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Giebelständiges zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus auf bäuerlicher Hofreite. Im Erdgeschoss teilweise massiv erneuert, wahrt das Haus im Obergeschoss und im Giebel Fachwerk des 17. Jahrhunderts mit weit ausgreifenden Streben. Da die Giebelseite mit ihren in ursprünglicher Position erhaltenen Fenstern und den Auskragungen zum Obergeschoss und zum Giebel einen wichtigen Beitrag zum Straßenbild leistet, ist das Gebäude aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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