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Voluminöse Bruchsteinscheune mit flach überwölbter, großer Einfahrt. Die schräggestellte, in der Tiefe der Hofreite liegende Scheune bildet mit der zu Oberstadt 11 gehörenden Nachbarscheune, die ebenfalls in Bruchstein ausgeführt ist, eine intakte Zeile. Sie ist zusammen mit der alten Hofpflasterung aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |