Unterstadt 1, Rathaus
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Gießen, Stadt und Landkreis
Lich
  • Unterstadt 1
Rathaus
Flur: 1
Flurstück: 2/3

Das stark exponierte, schräg in den Straßenraum gestellte, von 1847 bis 1850 nach Plänen der großherzoglichen Kreisbaudirektion errichtete Rathaus ist mit seiner Hauptfassade auf die vorgegebene Achse der Oberstadt ausgerichtet. Seine schmale Südseite ist von der Unterstadt aus einsehbar, während die breitere Nordseite in geschickter Weise vom Markt- zum Kirchplatz überleitet.

Es handelt sich um ein monumentales, dreigeschossiges Gebäude mit Sockel, flach ansteigendem Walmdach, einem mittig aufgesetzten, oktogonalen Dachreiter und einer symmetrisch aufgebauten, senkrecht durch Lisenen gegliederten Hauptfassade. Historisierende, vorwiegend dem romanischen Stil entlehnte Gestaltungselemente, bestimmen den horizontal durch umlaufende Gesimse unterteilten Baukubus. Wichtig sind vor allem die einheitlich gestalteten Fenster: Im Untergeschoss schmale, gekoppelte Rundbogenfenster, im Hauptgeschoss gekoppelte Rundbogenfenster in profilierten Rundbogennischen sowie die ebenfalls paarweise angeordneten kleineren Rechteckfenster im Obergeschoss. Bemerkenswerte Gestaltungselemente sind weiterhin der unterhalb der Traufe als oberen Abschluss angebrachte Bogenfries, das mit flankierenden Säulen bestückte, rundbogige Stufenportal mit Originaltür, die achtstufige, breite Freitreppe und der in der Gebäudemitte angebrachte, repräsentative, von ornamentierten Konsolen getragene Balkon mit Vierpassmotiven. Das repräsentative, die Selbstständigkeit der Stadt gegenüber der fürstlichen Familie dokumentierende Gebäude, in dem schon von Anfang an auch Räume der städtischen Schule eingerichtet waren, wurde ab 1935 gänzlich als Schule genutzt. 1983 wurde es umgebaut und durch einen Anbau erweitert. Das heutige Rathaus ist aus geschichtlichen, städtebaulichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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