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Stattliches Doppelwohnhaus des 15. Jahrhunderts. Das giebelständige, dreigeschossige Fachwerkgebäude, das nur im Untergeschoss durch einen Ladeneinbau verändert ist, sonst aber bauzeitlichen Bestand zeigt, steht an der Ecke zur Hüttengasse.
Während seine Untergeschosse in einem Geschoss zusammengefasst sind, wie am durchlaufenden Ständer auf der nicht einsehbaren, südlichen Traufseite ablesbar, kragt das Obergeschoss an zwei Seiten, das Dachgeschoss im Giebel, weit vor. Diese Überstände sind von tief ansetzenden Knaggen abgestützt, die an der Nordostecke mit dem freihängenden, würfelförmig abschließenden Eckständer kombiniert sind. Wichtige Merkmale sind weiterhin der steile, horizontal vierfach untergliederte Giebel mit stehendem Dachstuhl, die streng gereihten Ständerstellungen und die an der Hauptseite zu Bändern zusammengezogenen, auf der Traufseite in größeren Abständen angeordneten, kleinformatigen Fenster. Als weitgehend unverändertes Gebäude des 15. Jahrhunderts hat das Haus große kulturhistorische Bedeutung und ist daher Kulturdenkmal aus geschichtlichen, städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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