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Giebelständiges, dreigeschossiges, heute verputztes Fachwerkwohnhaus an der Ecke zur Löwengasse. Mit einem Halbwalmgiebel ausgestattet, ist das Gebäude, dessen Untergeschoss durch einen Ladeneinbau verändert ist, im Verhältnis zum Haus Unterstadt 4, mit dem es das Grundstück teilt, leicht nach vorne gezogen. Sein zweites Obergeschoss und der Giebelbereich haben deutliche Auskragungen, die Fenster sind in drei Achsen übereinander angeordnet. Neben erneuerten Teilen mit geschosshohen Streben zeigt das Fachwerk alte, auf die Zeit um 1500 deutende Strukturen: Bemerkenswert in diesem Zusammenhang sind die miteinander verblatteten Kopf- und Fußstreben, die auf der Giebelseite einmal, auf der Traufseite mehrfach zu beobachten sind, eingeblattete Brustriegel und der aus halbkreisförmig angeordneten Kurzstreben bestehende Fries im Giebel. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen, geschichtlichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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