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Das giebelständige, dreigeschossige, im Erdgeschoss durch einen sekundären Ladeneinbau veränderte Fachwerkwohnhaus hat klar und symmetrisch gegliedertes Fachwerk. Hauptcharakteristika sind das zentrale Mannmotiv im Halbwalmgiebel und die mit zweifachen Gegenstreben und profilierten Kopfhölzern versehenen Strebefiguren an den Eckständern. Die in beiden Geschossen zu vierteiligen Bändern zusammengezogenen Fenster zeigen im ersten Obergeschoss senkrechte Kurzstreben als Brüstungsschmuck. Eine Inschrift in der Schwelle lautet: "DIESES HAUS HAT AUFRICHTEN LASSEN IOHANN GEORG DEUBEL UND ANNA ELISABETHA DESSEN EHLICHE HAUSFRAU DER ZIMMER-MEISTER HENRICH NIKLAS SPAHR ANNO DOMINI 1754 d 25` APRIL". Das ausgewogen proportionierte Gebäude ist als wichtiger Teil der Gebäudeabfolge aus städtebaulichen sowie aus künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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