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Die zwei traufseitig zur Straße liegenden, dreigeschossigen Fachwerkwohnhäuser sind mittels eines gemeinsamen Daches und der durchlaufenden Quergebälke zu einem Doppelwohnhaus zusammengezogen. Das Untergeschoss, das ursprünglich mit einer wesentlich höheren Einfahrt ausgestattet war, ist verändert, vor allem fehlt nun der Eingang zu Nr. 13. Der Zweiteilung des Hauses entsprechend, die sich auch an der Fachwerkgestaltung und der Verteilung der Fenster ablesen lässt, sind zwei selbstständige Inschriften in der profilierten Schwelle angebracht. Sie lauten: „DIESER BAU STEHT INS HERREN HAND. GOTT BEWAHRE IN FÜR UNGLÜCK UND BRAND. CARL LUDWIG DIETZ UND MINNA MAGDALENA BEYDE BAULEUTH. DER ZIMMERMEISTER JOHANNES UHRIG LICH 1757", und: „JOHANN FRIEDRICH LANG & ANNA CATHARINA DESEN EHLICHE HAUSFRAU. UNSER FLEIS REICHT WENIG AUS WO GOTT NICHT SELBST BEHÜTH DAS HAUS". Als wichtiger Bestandteil der Bauzeile sind die Gebäude aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmäler.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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