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Giebelständiges, schlankes, dreigeschossiges Fachwerkwohnhaus an der Einmündung zur Scheuergasse. Das giebelseitige Fachwerk zeigt mit geschwungenen Streben und Kopfhölzern an den tauartig beschnitzten Eckständern typische Formen des 17. Jahrhunderts. Die im Giebel zweiachsige Fenstergliederung ist ebenso erhalten wie der leichte Geschossüberstand.
Da das Gebäude einen wichtigen Akzent im Straßenbild setzt, ist es aus städtebaulichen sowie aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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