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An der Ecke zur Kohlgasse gelegenes, giebelständiges Fachwerkwohnhaus mit Teilwalmgiebel. Das zweigeschossige, weit in die Tiefe geführte Gebäude, zeigt an der Giebelseite symmetrisch aufgebautes Fachwerk des frühen 18. Jahrhunderts. Wichtige Merkmale sind geschosshohe Streben sowie zwei von geschweiften Kurzstreben flankierte, einander zugewandte Strebefiguren im Giebel. Die Traufseite zeigt eine rein konstruktive Hölzeranordnung ohne Schmuckformen. Das Gebäude ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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