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Nordwestlich von Muschenheim zwischen Hof Güll und der Bergermühle südlich des Welsbaches liegt der kleine, ummauerte Friedhof der Pächterfamilie Hofmann, die über mehrere Generationen Hof Güll bewirtschaftete.
Das rechteckige Areal ist durch eine ca. 1,50 m hohe Bruchsteinmauer abgegrenzt. Im Norden liegt der von profilierten Sandsteinpfosten mit eckigen Eichelaufsätzen flankierte und von einem schmiedeeisernen Bogen überfangene Eingang, gegenüber in der Achse eine auf quadratischem Grundriss errichtete, nach vorne offene Andachts- und Gedenkhalle. Sie ist ebenfalls aus Bruchsteinen gemauert und mit einer schiefergedeckten, geschweiften Dachhaube versehen. Die Eingangssituation ist durch flankierende Säulen und einen Architrav aus Sandstein hervorgehoben, im Inneren ist über einer altarähnlich gestalteten Wandvorlage eine Wappentafel angebracht, außerdem eine Sandsteinplatte mit der Bezeichnung „AD 1916".
Der kleine Privatfriedhof, der die Lage des 1151 gestifteten, an der Stelle eines ehemaligen Römerkastells errichteten Benediktinerklosters Altenburg markiert, ist aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal im Sinne einer Sachgesamtheit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |