Neumühle, Gesamtansicht von Osten
Neumühle, östliche Zeile der Wirtschaftsgebäude
Neumühle, südlich gelegenes ehemaliges Mühlengebäude
Neumühle, Blick in den Hof nach Nordwesten
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Gießen, Stadt und Landkreis
Lich
Muschenheim
  • Neumühle
Sachgesamtheit Neumühle
Flur: 21
Flurstück: 67/1, 67/2

Die an der Stelle einer älteren, 1524 erwähnten Mühle errichtete Neumühle befindet sich südlich von Muschenheim auf der Ostseite der Straße nach Trais-Münzenberg. Sie liegt eingebettet zwischen der Wetter und einem von ihr abgeleiteten Mühlgraben, ist von Außenmauern umschlossen und bildet eine allseitig von Gebäuden gerahmte, schmale Hofanlage mit nord-südlicher Ausrichtung.

Von den Gebäuden, die im wesentlichen Bestand des 19. Jahrhunderts zeigen, ist zunächst die nach Norden gerichtete Eingangsseite erwähnenswert. Sie hat nach außen massives Mauerwerk und besteht aus einem auf der Hofseite in Fachwerk ausgeführten Mittelteil mit flachbogiger Torfahrt, der von den verschieden hohen Giebeln der rechtwinkelig anschließenden Wirtschaftsgebäude flankiert wird. Diese bilden sowohl auf der West-, als auch auf der Ostseite eine durchgehende, aus mehreren Teilen bestehende Abfolge von Bruchsteinbauten mit Fachwerkaufsatz. Wichtigster Bau der Westseite ist dabei das zweigeschossige, aus massivem Mauerwerk bestehende, klassizistische Wohnhaus, das den südwestlichen Abschluss bildet. Charakteristische Merkmale sind die streng gereihten, mit Sandsteinlaibungen und Entlastungsbögen ausgestatteten Fenster, der ebenso gestaltete Eingang mit Freitreppe und das auf der Hofseite teilweise vom Mühlengebäude überschnittene Zwerchhaus. Den südlichen Abschluss des Hofes bildet das laut Inschrift 1896 von H. Schudt errichtete Mühlengebäude. Es handelt sich um einen dreieinhalbgeschossigen, funktionalen Klinkerbau mit symmetrisch durch drei Fensterachsen mit Flachbogenfenstern und mittigem Eingang mit Freitreppe gestalteter Hoffassade und konsolgestützten Giebeln nach Osten und Süden.

Einschließlich der durchgängigen alten Hofpflasterung sowie aller Nebengebäude ist die mit Ausnahme der technischen Einrichtung vollständig erhaltene Mühlenanlage aus geschichtlichen Gründen als Sachgesamtheit Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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