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Das exponiert an der Ecke Hessengasse gelegene, verputzte Fachwerkwohnhaus, ein schmaler, zweigeschossiger giebelständiger Bau des 17. Jahrhunderts auf hohem Sockel, wahrt, wie am Überstand des Obergeschosses und an der Fensterverteilung ablesbar, vermutlich das ursprüngliche Fachwerk. Zusammen mit dem linksseitig im Winkel angesetzten zweiteiligen Hoftor und seinen an die Hessengasse grenzenden Nebengebäuden ist der Hof als wichtiger Bestandteil der östlichen Platzbebauung Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |