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Verputztes Fachwerkwohnhaus vermutlich des 18. Jahrhunderts. Das rückwärtig durch einen quergelagerten Anbau erweiterte Gebäude, dessen Fachwerk aufgrund seiner Proportionen, des überstehenden Obergeschosses sowie des hohen, steilen Daches vermutlich weitgehend erhalten ist, hat wichtige gestalterische Funktion am Südwestrand des Platzes. Es ist giebelseitig durch zwei Fensterachsen gegliedert und zeigt im Dachgeschoss ein kleines Zwillingsfenster. Das Gebäude ist einschließlich des quer stehenden Anbaus und der seitlichen Bruchsteinwand aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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