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Giebelständiges, verputztes Fachwerkwohnhaus mit rechtsseitig angesetztem Hüttenberger Tor von 1938. Der relativ breite, von einem Sockel unterfangene Bau mit symmetrischer, zweiachsiger Fensteranordnung, Überstand des Obergeschosses und steilem Satteldach ist vermutlich im 17. Jahrhundert errichtet worden. Das verdachte Tor mit der durch Kopfbänder rundbogig abschließenden Durchfahrt und separater Handpforte zeigt im darüber liegenden Gefach eine Gliederung durch ein eingestelltes Kreuz, dessen Öffnungen durch bogige Kopfwinkelhölzer oval abgeschlossen werden. Gebäude und Toranlage sind aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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