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Überdachtes Tor aus dem 18. Jahrhundert. Es gehört zum Typus mit gesonderter Torfahrt und Pforte und hat als Besonderheit eine rechtsseitig angesetzte Bretterwandung, deren Gefach das Motiv der Gefachfüllung über der Handpforte wiederholt. In beiden Fällen handelt es sich um ein von der Raute durchzogenes schmuckloses Andreaskreuz. Die Pforte selbst, von einem profilierten Gesims überfangen, ist durch Kopfbänder rundbogig abgeschlossen. Die Toranlage ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |