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Stattliches, giebelständiges Fachwerkwohnhaus des 17. Jahrhunderts mit aufwändig gestaltetem Zierfachwerk. Während das Untergeschoss verputzt ist, zeigen Ober- und Dachgeschoss an der Giebelseite symmetrisch aufgebautes Fachwerk der Entstehungszeit. Wichtige Gestaltungsmerkmale sind die Eckständer mit Taustäben und Spiralmotiven, vier Brüstungsfelder mit gleichmäßig gereihten Feuerbockmotiven im Obergeschoss, zwei in gleicher Weise gestaltete Brüstungsfelder, die von quadratischen Feldern mit von der Raute durchzogenen Andreaskreuzen flankiert werden, in der unteren Giebelzone sowie symmetrisch aufeinander bezogene, genaste Kurzstreben im obersten Giebelabschnitt. Eine sekundär im Rähm angebrachte Inschrift lautet: „DIES HAUS IST MEIN, UND DOCH NICHT MEIN. WER NACH MIR KOMMT, WIRD'S AUCH SO SEIN." Zusammen mit dem links angefügten Tor mit gesonderter Pforte ist das ortsbildprägende Gebäude aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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