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Überdachtes Hoftor mit gesonderter Torfahrt und Pforte. Die im Gefach über der Pforte auf 1793 datierte Anlage wurde in diesem Jahrhundert grundlegend erneuert, d.h. mit Ausnahme des Gefaches über der Pforte wurden sämtliche Hölzer ausgetauscht. Als Gefachfüllung dient ein geschweift geführtes griechisches Kreuz, dessen Enden verbreitert und mit Vollkreisrosetten verziert sind. Die ebenfalls verbreiterte Mitte des Kreuzes zeigt ein Handwerksemblem. Da solche Ausgestaltungen an Toranlagen sehr selten sind, ist das Gefach als Sachteil Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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