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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts. Das zur Zeit vollständig verputzte Gebäude zeigt eine Gliederung durch zwei eng zusammengerückte Fensterachsen und wird horizontal durch eine Gesimsverbretterung geteilt. Das mäßig steile Satteldach lässt auf eine Veränderung im 19. Jahrhundert schließen. Das Gebäude, dessen Fachwerk unter dem Putz weitgehend erhalten sein dürfte, ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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