Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das abseits der Straße, in der Tiefe der Hofreite liegende, kleine, zweigeschossige Fachwerkgebäude ist traufseitig zum Hof orientiert. Es entstand laut örtlicher Auskunft noch vor dem Brand von 1631 und muss daher als eines der ältesten Häuser des Ortes angesehen werden. Die Wölbungen des Putzes, die in unregelmäßigen Abständen auf der Rückseite sich abzeichnenden Balkenköpfe und die Position der Fenster bestätigen die Aussage. Das Gebäude ist einschließlich der rückwärtigen Scheune, des Nebengebäudes und der Hofpflasterung aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal auszuweisen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |