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Zweigeschossiges Fachwerkgebäude mit massivem Erdgeschoss. Das giebelständig zur Straße orientierte Gebäude zeigt im Obergeschoss aufwändiges Fachwerk des 17. oder 18. Jahrhunderts. Die Eckständer werden durch gebogene Streben mit Kopfwinkelhölzern und gegenläufigen Fußstreben betont. Das gleiche Motiv findet sich beidseitig auch am traufseitigen Bundständer und bildet hier, bereichert durch Kopfstreben, eine raumgreifende "Mannfigur". Das Gebäude ist aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen als Kulturdenkmal zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |