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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus mit Krüppelwalm und linksseitig angefügtem Hüttenberger Tor. Das mit einem verklinkerten Sockel ausgestattete Haus, dessen symmetrisch durch zwei Fensterachsen gegliederte Fassade völlig verkleidet ist, zeigt am Übergang zum Obergeschoss eine Auskragung. Diese sowie die in bauzeitlicher Position und Größe erhaltenen Fenster und das steile Satteldach mit Krüppelwalm identifizieren das Gebäude als Bau des 18. Jahrhunderts. Außergewöhnlich ist auch das zweiteilige Tor mit ausgegliederter Handpforte, das als Gefachfüllung über der Pforte ein griechisches Kreuz mit dekorativ geschweiften Begleithölzern aufweist. Gebäude und Tor sind Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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