Hessengasse 13
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Gießen, Stadt und Landkreis
Lich
Muschenheim
  • Hessengasse 13
Flur: 1
Flurstück: 123

Nach dem verheerenden Brand von 1631, bei dem ein Großteil des Dorfes zerstört wurde, entstanden schon nach bemerkenswert kurzer Zeit neue Häuser. Eines der ersten war das heute als ältestes Haus von Muschenheim geltende Fachwerkwohnhaus, das die folgende Schwelleninschrift wahrt: „JESV DV LIEBER VATER MEIN DV WOLLST ALZEIT MEIN BEISTANT SEIN – DEN 31. MARTY ANO 1632". Es handelt sich um ein zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohnhaus mit verputztem Untergeschoss und Sockel. Sein Obergeschoss wird durch einfaches, symmetrisch ausgebildetes Fachwerk charakterisiert. Bemerkenswert sind dabei die drei profilierten, waagerechten Gebälkzonen, leicht geschwungene, kräftige Eckstreben im Obergeschoss und die S-förmigen Kurzstreben im unteren Teil des Giebels. Auch die über 100 Jahre später angefügte, aufwändig gestaltete Toranlage gehört zum Bestand. Sie ist als überdachtes Tor mit gesonderter Torfahrt und Pforte gestaltet. Beide Öffnungen schließen rundbogig ab und werden von einem tauartig gedrehten Kerbschnittband umrahmt. Die geschwungenen, breiten Kopfbänder der Torfahrt sind zusätzlich mit Flachschnittornamentik ausgeziert. Aus einem Henkelkrug wächst hier eine von Blättern und Blüten besetzte Ranke hervor. Auch die Gefachfüllung, die ein geschweift geführtes griechisches Kreuz mit Winkelbändern als Begleithölzer zeigt, ist ornamentiert. So ist das Kreuz selbst mit Vollkreisrosetten auf den Armen und mit einem Sechstern in der Mitte verziert, während die Kopfhölzer mit als Radbildern gefassten Sechssternen versehen sind. Die Winkelbänder der Pforte haben darüber hinaus Halbkreisrosetten, und der Sturz ist mit folgender Inschrift ausgestattet: „DER HERR SEGNE DEINEN AUS UND/ EIN GANG VON NUN AN BIS IN EWIGKEIT/ DEN 28 TAG NOVEMBER 1768". Als wichtiges baugeschichtliches Dokument sind Gebäude und Tor sowohl aus künstlerischen, als auch aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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