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Überdachtes Tor mit Torfahrt und Pforte. Bemerkenswerte Eigenarten der Anlage sind die geschweift geführten, kurzen Kopfbänder an der Torfahrt, die ebenfalls geschweiften Winkelbänder an der Handpforte und der völlige Verzicht auf ornamentale Auszier. Die mit einem mehrfach profilierten Gesims ausgestattete Handpforte zeigt als Gefachfüllung ein griechisches Kreuz. Die Felder zwischen den geradlinigen Hölzern dieses Kreuzes sind mit jeweils vier, wiederum geschweift zugeschnittenen Winkelbändern versehen, die sich an den Enden berühren, so dass ziervolle Aussparungen in Form von Rauten entstehen. Die Datierung "1766" ist an den Kopfhölzern links und rechts der Handpforte angebracht. Die Toranlage ist Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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