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Voluminöses, hochaufragendes Fachwerkwohnhaus mit Halbwalmgiebel zur Straße, rechtsseitigem Hoftor und giebelständigem Nebengebäude. Das Fachwerk des Hauptgebäudes, das ein weitgehend unversehrtes, regelmäßiges, vorn symmetrisch ausgebildetes Gefüge erkennen lässt, wahrt kräftige Eckständer mit V-förmigen Profilierungen und stark dimensionierten, geschwungenen Streben im Erdgeschoss. Eine "Mannfigur" mit Gegenstreben im Obergeschoss betont die Mittelachse, Streben mit gegenläufigen Fußbändern und Kopfwinkelhölzern flankieren die Eckständer des Obergeschosses. Das Giebelfeld zeigt gerade, nach innen geführte Streben, die von Fußstreben durchkreuzt werden sowie beidseitig große Brüstungsfelder mit von Rauten durchzogenen Andreaskreuzen. In der Schwelle des breiten Quergebälks ist die folgende Inschrift angebracht: "DIESES HAUS HABEN LASSEN ERBAUEN WILHELM PETER UND SEINE HAUSFRAU KATHARINA-DURCH GOTTES HILFE UND BEISTAND UND WAR WERKMEISTER CHRISTIAN KROMMER VON LANGSDORF-DEN 27TEN APRIL 1763". Einschließlich aller Nebengebäude, des Tores und der links am Haus ansetzenden Bruchsteinmauer ist das Anwesen aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Jüdischer Friedhof | |
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