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An exponierter Stelle der platzartig erweiterten Einmündung des Klosterweges in den Klausenberg gelegenes Fachwerkhaus. Das vom Alten Rathausplatz blickdominante, zweigeschossige Wohnhaus mit kurzem Anbau zum Klausenberg erhebt sich über einem hohen, verputzten Bruchsteinsockel. Dichtes Fachwerkgefüge des 18. Jahrhunderts mit geschosshohen Streben im Erdgeschoss und Dreiviertelstreben an den Eckständern im leicht auskragenden Obergeschoss, prägen das schmale Gebäude, das in jüngerer Zeit ein neues Dach und neue Giebelfelder erhielt. Das Fachwerkgebäude ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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