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Nordöstlich des Ortes bzw. östlich der Kirche liegt an einem Weg (Flurbezeichnung: Hinter der Kirche) ein Wasserhochbehälter. Sein natursteingefasster Stolleneingang ist vom Jugendstil geprägt. Wichtige Merkmale sind das rustizierte Mauerwerk mit flachbogigem Abschluss, die geschweiften Wangen und die im Sturzstein angebrachte Inschrift: „WASSERWERK MUSCHENHEIM 1909". Der Bau ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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