Lohndorfer Straße vom Ortseingang nach Norden
Zur Kirche führende Seitengasse der Langsdorfer Straße
Ortsbild von Süden
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Gießen, Stadt und Landkreis
Lich
Nieder-Bessingen
  • Gesamtanlage historischer Ortskern
Gesamtanlage

Gesamtanlage historischer Ortskern

Erlesbergstraße 1-7, 2-12

Ettingshäuser Straße 2-4

Grünberger Straße 1-5, 2-12

In den Borngärten 1, 4

Langsdorfer Straße 1-3, 2-10

Vordergasse 1-13, 2-18

Zum Brandweiher 1-3, 2-12

Die für Nieder-Bessingen aus siedlungsgeschichtlichen Gründen ausgewiesene Gesamtanlage, deren von unbebauten, sumpfigen Wiesen geprägte Südansicht besonders schützenwert ist, umfasst weite Teile des historischen Ortskerns, der früher nachweislich durch eine Befestigung, das heißt durch einen Haingraben und einen Wall, nach außen gesichert war.

Zwei Tore, das eine im Zuge der Vordergasse nördlich der Einmündung der Ettingshäuser Straße, das andere in Höhe des Brandweihers an der Langsdorfer Straße, sind mündlich überliefert, zwei weitere, im Westen und Osten sind als wahrscheinlich anzunehmen.

Den heutigen Ortsmittelpunkt markiert die Kreuzung, die aus der Erlesbergstraße im Westen, der Grünberger Straße im Osten, der Vordergasse im Norden und der Langsdorfer Straße im Süden gebildet wird.

Für die Ortsstruktur besonders wichtige Bereiche sind die zum Anger aufgeweitete Vordergasse und das von der Straße Zum Brandweiher im Osten und Süden abgegrenzte Areal, auf dem in der Südostecke die einst wehrhafte Kirchenburg als ältestes erhaltenes Gebäude von Nieder-Bessingen liegt. Sie und der wohl in unmittelbarer Nähe zu vermutende, heute nicht mehr existierende "Nassauer Hof" bildeten die Keimzelle des Dorfes. Die beschriebenen Bereiche des historischen Ortskernes sind aus geschichtlichen Gründen als Gesamtanlage geschützt.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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