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Stattliches zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus. Das giebelständige, hofseitig erschlossene Gebäude ist vollständig verputzt, hat einen bruchsteingemauerten Sockel und entstand, wie die Proportionen, insbesondere das steil geneigte Dach, erkennen lassen, wahrscheinlich im 17. oder 18. Jahrhundert. Wichtige Merkmale sind die auf der Vorderseite symmetrisch geordneten Fenster sowie die Überstände des Obergeschosses und im Bereich des horizontal unterteilten Giebels. Einschließlich der Fachwerkscheune, die die Hofreite nach Süden abschließt, ist das Gebäude Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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