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Das traditionsreiche Anwesen, dessen große Hofreite an der Ecke der nach Norden geführten Seitengasse In den Borngärten einen wichtigen Akzent im Straßenbild setzt, besteht aus dem zurückgesetzten, langgestreckten Haupthaus, einer rechtwinklig angesetzten, mit der Giebelseite zur Straße ausgerichteten, großvolumigen Scheune und mehreren, kleineren Nebengebäuden. Für das Straßenbild besonders wichtig ist die oben verkleidete, unten massiv gemauerte Giebelwand der Scheune und ihr weit nach unten gezogenes Vordach auf der Hofseite. Das Gasthaus selbst, ein zweigeschossiges, verputztes Fachwerkgebäude des 19. Jahrhunderts, wirkt in erster Linie durch das weit vorkragende, mit kleinen Giebelgauben besetzte Satteldach und die paarweise angeordneten Fensterachsen. Die winkelige Hofanlage ist gemeinsam mit mehreren Nebengebäuden Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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