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Das zweigeschossige Gebäude liegt abseits der Straße an einer gassenartigen Einfahrt nördlich der Kirche. Es hat einen trapezförmigen Grundriss und grenzt im Osten und Süden an die Scheunen der Nachbargrundstücke. Sein vorkragendes Walmdach, die in Achsen angeordneten, im Erdgeschoss flachbogig abschließenden Fenster und die ebenfalls flachbogige Einfahrt auf der Nordseite deuten auf eine Entstehung im späten 19. Jahrhundert. Der für die Dorfgemeinschaft wichtige Bau ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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