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Großvolumiges, exponiert an der Ecke Vordergasse gelegenes Fachwerkgebäude. Es besteht aus einem vorderen Wohnteil, einem überbauten Tor und einem Stalltrakt, die unter einem großen gemeinsamen Satteldach zusammengefasst sind. Das dichte Fachwerkgefüge des zweigeschossigen Gebäudes aus dem frühen 18. Jahrhundert zeigt besonders im Obergeschoss flache, gebogene Dreiviertelstreben mit gerundeten Kopfwinkelhölzern an Eck- und Bundständern sowie einfach profilierte Schwellen. Die Hofanlage ist wegen ihrer wichtigen Überleitungsfunktion und ihrer zentralen Lage im Ortsmittelpunkt Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |