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Zweizoniges, rückseitig erweitertes Fachwerkwohnhaus des 17. Jahrhunderts. Der giebelständige, mit einem Bruchsteinsockel ausgestattete Bau wahrt im Rähm die sekundär angebrachte Inschrift: "RENOFIRT IM JAHR ANNO 1801 DER ZIMERMEISTER WAR MICHAEL DIEHL". Zum ursprünglichen Fachwerk aus der Erbauungszeit zählen die kräftigen, V-förmig profilierten Eckständer im Untergeschoss, die gespreizten, mit Halsriegeln versehenen "Mannfiguren" im Obergeschoss und die plastisch ausgebildeten, profilierten Quergebälke. Da das aufwändig gestaltete Gebäude einen wichtigen Akzent im Straßenbild setzt, ist es einschließlich der zugehörigen Scheune aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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