Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Weitgehend erhaltene Fachwerkhofanlage auf asymmetrischem Grundstück. Das im Winkel zum Straßenverlauf errichtete Wohnhaus ist, abgesehen von Teilen des Erdgeschosses, als Fachwerkkonstruktion des 18. Jahrhunderts errichtet. Das Obergeschoss wahrt im vorderen Teil stark dimensionierte Eckständer mit einbindenden, geschwungenen Streben, Kopfwinkelhölzern und Halsriegeln. Die Bundständer der Traufseiten sind durch bis unter das Rähm geführte, geschwungene Streben betont. Das flach geneigte Satteldach wurde im 19. Jahrhundert aufgeschlagen. Das Wohnhaus wird durch schmale Nebengebäude in den nach hinten breiter werdenden Hof verlängert, der durch quer ausgerichtete Scheunen- und Stallgebäude rückwärtig abgeschlossen ist. Die Hofanlage ist als äußere einer Folge von Hofanlagen aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |