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Das vor der Südmauer des Friedhofes errichtete Denkmal hat die konventionelle, weit verbreitete Form eines niedrigen, versockelten Obelisken. Bemerkenswert sind der flach reliefierte Blattkranz mit den Jahreszahlen 1870 und 1871 sowie die beiden im Schaft angebrachten Inschriften. Die eine lautet: „IHREN IM KAMPF FÜR'S VATERLAND GEFALLENEN SÖHNEN DIE DANKBARE GEMEINDE NIEDER-BESSINGEN", die andere „JOH. GEORG ROTH GEF. 18. AUGUST 1870 BEI GRAVELOTTE – HEINRICH WEISS GEST. 24. SEPTBR. 1870 IN MAINZ". Das Ehrenmal ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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