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Das exponiert an der Ecke Grünberger Straße gelegene Fachwerkwohnhaus zeigt an der Giebelseite symmetrisch aufgebautes, wahrscheinlich im 18. Jahrhundert errichtetes Fachwerk. Seine auf die Sichtachse der Erlesbergstraße orientierte Giebelseite weist in beiden Geschossen schlanke, lange Schrägstreben auf, die im Erdgeschoss in das Rähm, im Obergeschoss in die Eckständer einbinden. Wegen seiner wichtigen ortsbildprägenden Funktion am Kreuzungsbereich ist das Gebäude einschließlich eines Anbaus und der giebelseitig zur Straße stehenden Scheune Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |