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Das schmale, verputzte Fachwerkwohnhaus liegt von der Straße zurückgesetzt gegenüber der durch die Höfe 6, 8 und 10 gemeinsam genutzten Einfahrt. Es ist über einem niedrigen Sockel errichtet und zeigt aufgeputzte Eckquaderungen im Erdgeschoss, ein allseitig vorspringendes Obergeschoss und ist rückseitig durch einen im rechten Winkel angesetzten Anbau erweitert. Entlang des Kirchhofes befindet sich ein eingeschossiges Nebengebäude und der östliche Teil der traufseitig zum Brandweiher orientierten Fachwerkscheune, die, von Süden her gesehen, im Zusammenspiel mit der angrenzenden Kirche einen wichtigen Beitrag zum Ortsbild leistet.
Diese Scheune, die ein mehrfach verändertes Fachwerk mit teils kräftigen Streben erkennen lässt, gehört in ihren westlichen Teilabschnitten zu Nr. 8 bzw. Nr. 10. Sie wahrt im Torbalken die Inschrift: „B H VND WERCKMEISTER CASPAR ROTH VUND IOHANNIS ROTH BEIDE GEBRIDER ZU NIDERBESINGEN AM 10 T FEBERVARI 1671".
Die vermutlich im 18. Jahrhundert errichtete, im 19. Jahrhundert erweiterte Hofanlage ist einschließlich der historischen Pflasterung aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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