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Die unter einem gemeinsamen Dach zusammengefügten Häuser 8 und 10, die traufseitig zur Straße liegen, wurden, wie die durchgehende Fachwerkkonstruktion erkennen lässt, als einheitlicher Bau errichtet. Bedeutende Details sind die plastisch ausgeprägten Quergebälke, deren Füllhölzer mit liegenden Tauen und Perlschnüren versehen sind, die mit Perlschnüren, Schuppen und Spiralen geschmückten Eckständer und die mit weit ausgreifenden, geschwungenen Streben versehenen „Mannfiguren". Eine auf der Giebelseite ansetzende, an der Traufseite weitergeführte Schwelleninschrift lautet: „M DANIEL KIMEL VND IOHAN PHILLIBVS HILF IOHAN WILHELM MERCKIL VON GROSEN BVSECK ANNO DOMINI 1666 AM 11 TAG IENNER IST DIESER BAVW AVFGERICHT/ (...) DIESER BAVW STEHT IN GOTTES HAND GOTT BEWARS IN VOR WASER VND FEVWERS BRANDT/ WER GOTT VERDRAVDT HAT WOHL GEBAVDT IM HIMEL VND AVF ERDEN WER SICH VERLEST AVF IESVM CHRIST DEM SOLL DER HIMEL WERDEN".
Das Doppelhaus wird einschließlich des kleinen Nebengebäudes im Hof aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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