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Großes traufständiges Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts mit späteren Veränderungen im Dach. Das dreizonige Gebäude wahrt im Obergeschoss Teile des ursprünglichen Fachwerks, das von einem profilierten Quergebälk und in gleichen Abständen angebrachten Schrägstreben gekennzeichnet wird. Der in der Mitte gelegene, von kleinen Fenstern flankierte Hauseingang ist der mittigen Fachwerkzone zugeordnet, unter welcher der der links und rechts ansteigende Sockel abgesenkt ist. Das Gebäude ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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