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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude; obwohl das Dachgeschoß erneuert ist und auch die übrigen historischen Bauteile durch jüngere „Restaurierungsmaßnahmen“ gelitten haben, ist der Bau für das Ortsbild bedeutsam durch seine Lage in der Nachbarschaft des Kirchhofes. Ortsgeschichtlich von Interesse ist die inschriftliche Datierung in der Obergeschoß-Schwelle ANNO 1702 mit Nennung des Werkmeisters und des Bauherren.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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