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Gesamtanlage historischer Ortskern
An der Pforte 1-23, 2-12
Hässelsstraße 1-11, 2-8
Hinterecke 1-5, 2-6
Jägergasse 1
Mühlgasse 1-3, 2-4
Ortsstraße 15-35, 14-36
Die siedlungsgeschichtlich und städtebaulich interessante Gesamtanlage, die bis heute von Nordwesten her gesehen, ein geschlossenes Ortsbild erkennen lässt, umfasst drei miteinander verzahnte Teilbereiche des historischen Ortskernes.
Hauptachse der Anlage ist die im mittleren Bereich stark aufgeweitete, nach Westen durch das Rathaus abgeriegelte Ortsstraße. Als eigentlicher Ortskern, dessen Gebäude nach dem Großbrand von 1675 ab dem späten 17. Jahrhundert, aber vor allem im 18. und 19. Jahrhundert, wiedererrichtet wurden, war sie laut mündlicher Überlieferung ursprünglich durch Gräben und Mauern gesichert. Ihre nördliche Bebauung (Nr.15 bis 31) ist relativ locker und wird durch in die Tiefe gehende, lang gezogene Hofreiten bestimmt, die bis zur Wetter reichen, während die durch die Seitenstraßen Jägergasse und Hinterecke erschlossene Südseite (Nr.14 bis 38) merklich dichter und unregelmäßiger bebaut ist.
Zwei weitere Bereiche der Gesamtanlage sind der durch die Mühlgasse nach Westen hin angebundene, direkt an die Wetter angrenzende Mühlenbezirk und das weiter südlich von der Straße An der Pforte erschlossene, erhöht gelegene Gebiet, das von der spätmittelalterlichen Kirche im Süden dominiert wird und ansonsten von heterogener Bebauung unterschiedlichster Zeitstufen gekennzeichnet ist. Der gesamte Bereich ist aus geschichtlichen Gründen als Gesamtanlage ausgewiesen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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