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Zweigeschossiges giebelständiges Fachwerkwohnhaus der Zeit um 1700. Über einem flachen Bruchsteinsockel erhebt sich das Erdgeschoss mit einfachem, konstruktivem Fachwerk und geschosshohen Streben. Das nur leicht vorkragende Obergeschoss ruht auf profilierten Schwellen und verfügt über ein dichtes Fachwerkgefüge mit flach gebogenen Streben, die an die Eckständer anschließen. Um die Mitte des 19. Jahrhunderts wurde das Dach durch ein flach geneigtes Dach mit Drempel ersetzt. Gleichzeitig verputzte man das Gebäude und versah die Fenster mit kleinen Dreiecksgiebeln als Bekrönung. Der Putz wurde in jüngster Zeit entfernt. Das Wohnhaus ist zusammen mit der rückwärtigen Scheune Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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